◊ Mein Haushalt hat mehrere Gebührenbescheide erhalten - was muss ich tun?
Wenn Sie in einer Haushaltsgemeinschaft oder zur Untermiete wohnen, können Sie sich gemeinsam veranlagen lassen. Füllen Sie bitte den Antrag auf der Rückseite eines Bescheids aus. Einen Bescheid mit Marke und Sperrmüllkarte behalten Sie (den des Haushaltsvorstands), übrige Bescheide einschließlich Müllmarke schicken Sie bitte mit dem ausgefüllten Antrag an den AWB. Ändert sich durch die Haushaltsgemeinschaft die Gebührenhöhe, erhält der Haushaltsvorstand einen Änderungsbescheid.
Formular
Gebührenveranlagung bei Haushaltsgemeinschaften
◊ In meinem Haushalt hat sich die Personenzahl geändert - was muss ich tun?
Wenn sich dadurch die Gebühren ändern, erhalten Sie innerhalb von zwei Wochen einen Änderungsbescheid.
◊ Der Haushalt wurde aufgelöst (Wegzug/Sterbefall) - was muss ich tun?
Bitte schicken Sie den Abfallgebührenbescheid und die Müllmarke an den AWB. Sie erhalten dann eine Endabrechnung.
◊ Ich habe keine Müllmarke erhalten - was muss ich tun?
Bitte holen Sie sich eine für Ihre Mülltonne passende Müllmarke (120 l oder 240 l) im Einwohnermeldeamt, beim Bürgerbüro Ihrer Wohnortgemeinde oder beim AWB.
◊ Ich habe eine falsche Müllmarke erhalten - was muss ich tun?
Bitte tauschen Sie die Müllmarke beim Einwohnermeldeamt, im Bürgerbüro Ihrer Wohnortgemeinde oder beim AWB um.
◊ Ich habe keine Sperrmüllkarte erhalten - was muss ich tun?
Bitte melden Sie sich beim AWB (Telefon 07161 202-7712).
◊ Ich bin mit Nebenwohnsitz gemeldet und habe keinen Gebührenbescheid erhalten - was muss ich tun?
Sie können sich bei allen Zweigstellen der Kreissparkasse oder beim AWB eine Müllmarke kaufen; eine Rechnung erhalten Sie nicht.
◊ Ich bin in den Landkreis Göppingen gezogen - was muss ich tun?
Bitte holen Sie sich eine für Ihre Mülltonne passende Müllmarke (120 l oder 240 l) im Einwohnermeldeamt, beim Bürgerbüro Ihrer Wohnortgemeinde oder beim AWB.
◊ Bis wann müssen die Abfallgebühren bezahlt werden?
Die Abfallgebühren sind bis spätestens 27.02.2012 zu bezahlen.
Wir empfehlen die Erteilung einer
Einzugsermächtigung.
Haben Sie weitere Fragen, erreichen Sie uns unter