Die Systemumstellung zum 01.01.2022 hat auch weitreichende Änderungen in der Gebührenveranlagung ausgelöst. Deshalb war es erst Ende August 2022 möglich, eine Änderungsveranlagung durchzuführen. Die ersten Änderungsbescheide wurden am 30.08.2022 verschickt.
Die uns vorliegenden Änderungen bei den Berechnungsgrundlagen für die Abfallgebühren (z.B. Tonnentausch, Änderung der Anzahl der Haushaltsmitglieder) sind im Änderungsbescheid berücksichtigt. Die sich dadurch ggf. ergebenden Überzahlungen werden erstattet. Aufgrund der aktuellen Umstellung unseres EDV-Systems kann es jedoch bei der Rückzahlung zu Verzögerungen kommen. Ab September 2022 werden die Änderungsveranlagungen wieder wie gewohnt zeitnah durchgeführt.
Wir bitten die im Bescheid angegebene Nummer(n) und Größe der Behälter zu prüfen. Die Behälter-Nummern befinden sich seitlich auf dem weißen Aufkleber mit Strichcode und auf dem Deckel. Darüber hinaus bitten wir auch die Leerungen zu überprüfen. Die Leerungen können über unser Bürgerportal www.myawb.de abgerufen werden. Die Zugangsdaten sind auf der ersten Seite des Gebührenbescheids aufgedruckt. Bitte teilen Sie uns Abweichungen unter Angabe des Buchungszeichens ausschließlich schriftlich, gerne auch per E-Mail (entsorgung@awb-gp.de) mit.
Die Berechnungsgrundlagen für die Abfallgebühren sind Haushaltsgröße bzw. Größe der Arbeitsstätte (Jahresgebühr) und Größe und Anzahl der Leerungen Ihrer Mülltonne (Leerungsgebühr). Die Zählung der Leerungen erfolgt elektronisch. Die Leerungsgebühr errechnet sich nach den erfolgten Leerungen. Pro Jahr werden jedoch mindestens zehn Leerungen berechnet.
Jahresgebühren für das Jahr 2022
Haushaltsgröße/Größe der Arbeitsstätte |
Jahresgebühr |
1-Personenhaushalt |
66,60 Euro |
2-3-Personenhaushalt |
86,40 Euro |
4-und mehr-Personenhaushalt |
99,60 Euro |
1-Personenarbeitsstätte |
66,60 Euro |
Mehrpersonenarbeitsstätte |
99,60 Euro |
Leerungsgebühren für das Jahr 2022
Größe Restabfallbehälter |
Gebühren für zehn Mindestleerungen |
Gebühr je weitere Leerung |
60 Liter |
31,00 Euro |
3,10 Euro |
120 Liter |
62,00 Euro |
6,20 Euro |
240 Liter |
124,00 Euro |
12,40 Euro |
1.100 Liter |
568,00 Euro |
56,80 Euro |
Der erstmaligen Erhebung von Vorauszahlungen für die Leerungsgebühren im Jahr 2022 werden entsprechend der Abfallwirtschaftssatzung je nach Tonnengröße folgende Anzahl von Leerungen zugrunde gelegt, da noch keine Vorjahreswerte vorliegen:
Größe Restabfallbehälter |
Anzahl der voraus zu zahlenden Leerungen in 2022 |
60 Liter |
15 pro Jahr |
120 Liter |
18 pro Jahr |
240 Liter |
20 pro Jahr |
1.100 Liter |
26 pro Jahr |
Sofern im Laufe des Jahres weniger Leerungen benötigt werden erhält man eine Gutschrift bzw. bei weiteren Leerungen eine Nachberechnung. Pro Jahr werden jedoch mindestens zehn Leerungen berechnet. Das funktioniert wie bei einer verbrauchabhängigen Strom-, Wasser- oder Gasrechnung. In den folgenden Jahren berechnen sich die Vorauszahlungen nach der Anzahl der Leerungen des Vorjahres.
Bei der Berechnung der Mindestleerungen gilt Folgendes:
Die Anzahl der Mindestleerungen wird pro Gefäß berechnet. Wurde beispielsweise eine 120 l Tonne am 15. August 2022 in eine 60 l Tonne getauscht, ergibt sich folgende Berechnung:
Für die 120 l-Tonne sind für die Monate Januar bis einschließlich August 2022 sieben Mindestleerungen (10 Mindestleerungen : 12 Monate x 8 Monate = 6,66 Mindestleerungen) zu entrichten. Für die 60 l-Tonne werden für den Zeitraum September bis Dezember 2022 drei Mindestleerungen (10 Mindestleerungen : 12 Monate x 4 Monate = 3,33 Mindestleerungen) erhoben.
Allgemein gilt: Bei der Berechnung der Mindestleerungen wird satzungsgemäß kaufmännisch gerundet. Die Tonne, die am 1. eines Monats gestellt ist, wird bei der Berechnung berücksichtigt. Wird die Tonne erst ab dem 2. eines Monats gestellt, erfolgt die Berücksichtigung erst ab dem Folgemonat.
Abschließend noch Hinweise zu Umzügen und Sterbefällen:
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Wenn Ihr gesamter Haushalt innerhalb des Landkreises umzieht und Sie an Ihrer neuen Anschrift eine eigene Restmülltonne benötigen, nehmen Sie die Tonne bitte mit. Auf dem Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro Ihres neuen Wohnortes erhalten Sie bei der Anmeldung des Hauptwohnsitzes einen Vordruck des AWB, auf dem Sie uns dies mitteilen.
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Wenn Ihr gesamter Haushalt aus dem Landkreis wegzieht oder Sie an Ihrer neuen Anschrift keine eigene Tonne benötigen (z.B. Wohnanlage mit Gemeinschaftstonne), teilen Sie uns dies bitte frühzeitig schriftlich mit unserem Änderungsformular mit, da wir in diesem Fall die Tonne zeitnah nach dem Wegzug an Ihrer bisherigen Anschrift abholen. Alternativ können Sie die Tonne auch selbst in den Wertstoffzentren Göppingen, Iltishofweg 42 oder Geislingen, Neuwiesenstraße 2 zurückgeben.
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Wenn das Veranlagungskonto aufgrund eines Sterbefalls eingestellt wird, erfolgt die Abholung der Restmülltonne regelmäßig innerhalb von 14 Tagen. Eine Mitteilung über das Änderungsformular ist in diesem Fall nicht zwingend notwendig.
Vielen Dank für ihr Verständnis und Mithilfe.