Die Abfallgebühren sind bis zu dem im Gebührenbescheid angegebenen Fälligkeitsdatum zu entrichten.
Wenn sich dadurch die Gebühren ändern, erhalten Sie innerhalb von zwei Wochen einen Änderungsbescheid.
Bitte schicken Sie das ausgefüllte Änderungsformular an den AWB. Sie erhalten dann eine Endabrechnung:
Änderungsformular für Haushalte
Änderungsformular für Arbeitsstätten
Sie können Ihren Sperrmüll über die Online-Bürgerdienste anmelden.
Auf dem Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro Ihres neuen Wohnortes erhalten Sie bei der Anmeldung Ihres Hauptwohnsitzes einen Vordruck des AWB, auf dem Sie uns mitteilen, welche Tonnengröße Sie künftig nutzen möchten. Innerhalb von 14 Tagen liefern wir Ihnen die gewünschte Tonne an Ihre neue Wohnanschrift.
Ihre neue Adresse wird uns automatisch mitgeteilt, sobald Sie sich im Einwohnermeldeamt umgemeldet haben.
Bitte teilen Sie uns Ihren Änderungswunsch schriftlich mit:
Änderungsformular für Haushalte
Änderungsformular für Arbeitsstätten
Ein Sepa-Lastschriftmandat können Sie über die Online-Bürgerdienste einrichten oder Sie senden uns folgendes Formular ausgefüllt zu:
SEPA (Single Euro Payments Area) bedeutet "Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum". Damit werden Überweisungen und Lastschriften innerhalb des SEPA-Raumes einfacher, schneller und kostengünstiger als bisher. Zum SEPA-Raum gehören alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des europäischen Wirtschaftsraumes sowie die Schweiz und Monaco.
Seit dem 20. November 2013 hat der AWB den gesamten bargeldlosen Zahlungsverkehr umgestellt. Erteilte Einzugsermächtigungen werden als Lastschriftmandate weiter genutzt. Das SEPA-Basislastschriftmandat für den Einzug der fälligen Forderungen wird durch die Mandatsreferenznummer und unsere Gläubiger-Identifikationsnummer DE22ZZZ00000356048 gekennzeichnet.
Bei weiteren Fragen erreichen Sie uns unter