Fragen - Antworten - Problemlösungen

Bis wann müssen die Abfallgebühren bezahlt werden?

Die Abfallgebühren sind bis zu dem im Gebührenbescheid angegebenen Fälligkeitsdatum zu entrichten.

In meinem Haushalt hat sich die Personenzahl geändert.

Wenn sich dadurch die Gebühren ändern, erhalten Sie innerhalb von zwei Wochen einen Änderungsbescheid.

Der Haushalt wurde aufgelöst (Wegzug/Sterbefall).

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Änderungsformular an den AWB. Sie erhalten dann eine Endabrechnung:

Änderungsformular für Haushalte 

Änderungsformular für Arbeitsstätten

Keinen Bestellschein für eine Sperrmüllabfuhr erhalten?

Sie können Ihren Sperrmüll über die  Online-Bürgerdienste anmelden.

Neu im Landkreis Göppingen?

Auf dem Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro Ihres neuen Wohnortes erhalten Sie bei der Anmeldung Ihres Hauptwohnsitzes einen Vordruck des AWB, auf dem Sie uns mitteilen, welche Tonnengröße Sie künftig nutzen möchten. Innerhalb von 14 Tagen liefern wir Ihnen die gewünschte Tonne an Ihre neue Wohnanschrift.

Adressänderung

Ihre neue Adresse wird uns automatisch mitgeteilt, sobald Sie sich im Einwohnermeldeamt umgemeldet haben.

Eine andere Tonnengröße wird benötigt.

Bitte teilen Sie uns Ihren Änderungswunsch schriftlich mit:

Änderungsformular für Haushalte

Änderungsformular für Arbeitsstätten

Sie möchten Ihre Abfallgebühren ab sofort bequem abbuchen lassen?

Ein Sepa-Lastschriftmandat können Sie über die Online-Bürgerdienste einrichten oder Sie senden uns folgendes Formular ausgefüllt zu:

Sepa-Lastschriftmandat

Weitere Informationen

Bei weiteren Fragen erreichen Sie uns unter

  • Telefon 07161 202-8888
  • Fax 07161 202-7778
  • E-Mail gebuehren@awb-gp.de
  • Abfallwirtschaftsbetrieb, Postfach 624, 73006 Göppingen

Abfallwirtschaftssatzung

Abfallwirtschaftssatzung 2023

https://www.awb-gp.de/