Das neue System trägt zur Abfallreduzierung und Ressourcenschonung bei. In den Restmülltonnen befanden sich in den letzten Jahren immer noch über 60 Prozent Wertstoffe wie z.B. Bioabfälle, Verpackungsabfälle, Glas und Papier. Für diese Wertstoffe besteht eine Trennpflicht. Daher dürfen sie nicht in die Restmülltonne geworfen werden. Durch das konsequente Trennen der Wertstoffe von den Restabfällen und die Nutzung der Biobeutel reicht den allermeisten Haushalten und Arbeitsstätten eine kleinere Tonne.
Durch den elektronischen Chip, mit dem die Tonnenleerungen gezählt werden, haben die Nutzer eine deutlich höhere Flexibilität. Die Restmüllsammlung wird weiterhin alle 14 Tage durchgeführt. Gezahlt wird aber nur bei einer erfolgten Tonnenleerung. Künftig können, je nach dem tatsächlichen Restmüllaufkommen, bis zu 26 Leerungen pro Jahr individuell in Anspruch genommen werden. Zehn Mindestleerungen sind jedoch in jedem Fall zu bezahlen. Dadurch beeinflusst jeder Haushalt und jede Arbeitsstätte die Höhe der zu zahlenden Abfallgebühr selbst. Wer weniger Leerungen in Anspruch nimmt, bzw. eine kleinere Restmülltonne nutzt, kann seine Abfallgebühren stabil halten oder sogar reduzieren. Bei gleichbleibender Tonnengröße und unveränderter Leerungsanzahl steigt die Leerungsgebühr gegenüber den Vorjahren erheblich.
Besonderheit: Gebührenbescheide 2022
Ab dem 20. April 2022 bekommen alle Haushalte und Arbeitsstätten ihre Gebührenbescheide für das erste Jahr nach der Systemumstellung. Da es bislang noch keine Vergleichswerte gibt, wie oft der einzelne Haushalt seine Tonne rausstellen wird, berechnet sich die erstmalige Höhe der Leerungsgebühr nach der durchschnittlich erwarteten Leerungsanzahl. Mit dem Gebührenbescheid 2022 werden als Vorauszahlung mehr als die zehn Mindestleerungen pro Jahr berechnet.
Für die Vorauszahlungen im Jahr 2022 liegen je nach Behältervolumen folgende Leerungsanzahlen zugrunde:
Anzahl der im Voraus zu zahlenden Leerungen |
|
---|---|
für 60 Liter-Restabfallbehälter | 15 pro Jahr |
für 120 Liter-Restabfallbehälter | 18 pro Jahr |
für 240 Liter-Restabfallbehälter | 20 pro Jahr |
für 1.100 Liter-Restabfallbehälter | 26 pro Jahr |
Tonnengröße |
Vorauszahlung 2022 Leerungsgebühr |
Gebührenreduzierung je nicht genutzter Leerung |
60 Liter Tonne |
46,50 Euro |
- 3,10 Euro |
120 Liter Tonne |
111,60 Euro |
- 6,20 Euro |
240 Liter Tonne |
248,00 Euro |
- 12,40 Euro |
1.100 Liter Tonne |
1.476,80 Euro |
- 56,80 Euro |
Über das Jahr wird dann jede Leerung gezählt. Im Frühjahr 2023 erhält man entweder eine Gutschrift oder muss die Mehrleerungen nachbezahlen. Das funktioniert wie bei der verbrauchsabhängigen Wasser-, Strom- oder Gasabrechnung.
Zehn Leerungen müssen ab dem Jahr 2022 auf jeden Fall gezahlt werden. Wenn Sie die Restmülltonne häufiger als zehn Mal jährlich bereitstellen, erhöht jede zusätzliche Leerung Ihre Abfallgebühr. Die Restmülltonne sollte also nur noch zur Leerung bereitgestellt werden, wenn sie wirklich voll ist. So kann man Gebühren sparen.
Die personenbezogenen Jahresgebühr richtet sich nach der Anzahl der in Ihrem Haushalt mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personen bzw. nach Mitarbeiterzahl der Arbeitsstätte. Sie kann daher nicht beeinflusst werden.
Die Leerungsgebühr ist abhängig von der Größe Ihrer Tonne und der Anzahl der erfolgten Leerungen. Daher können durch die Wahl einer möglichst kleinen Tonne und das seltenere Bereitstellen der Restmülltonne die Gebühren stabil gehalten oder reduziert werden (Achtung! Zehn Leerungen pro Jahr sind in jedem Fall zu zahlen).
Das Müllfahrzeug kommt wie gewohnt alle 14 Tage vorbei, um die Restmülltonnen zu leeren. Wenn Sie Ihre Tonne nicht jedes Mal zur Leerung bereitstellen, können Sie die Abfallgebühren entsprechend reduzieren. Dabei ist zu beachten, dass in jedem Fall zehn Mindestleerungen pro Jahr berechnet werden.
Wenn Sie einen Leerungstermin nicht nutzen möchten, achten Sie darauf, dass die Tonne nicht am Straßenrand bereitsteht. Die Müllwerker sind angewiesen, jede Tonne, die am Straßenrand steht, gebührenpflichtig zu leeren - unabhängig wie voll sie ist.
Wo kann ich einsehen, wie oft meine Tonne geleert wurde?
Über die Bürgerdienste können Sie die Anzahl der bereits erfolgten Leerungen einsehen. Die Zugangsdaten sind auf dem Gebührenbescheid abgedruckt und gelten jeweils für ein Jahr.
Werden durch die Einführung der 60 l-Tonne die Abfallgebühren sinken?
Die Höhe der von einem Haushalt zu entrichtenden Abfallgebühren lassen sich bei konsequenter Umsetzung der Trennpflicht für Wertstoffe durch das neue Sammel- und Gebührensystem gegenüber dem Jahr 2021 reduzieren.
Durch die Einführung der 60 Liter Tonne verteilen sich die Aufwendungen der Abfallwirtschaft im Landkreis Göppingen neu. Wer Abfälle vermeidet und konsequent die Wertstoffe von den Restabfällen trennt, kann seit dem Jahr 2022 eine kleinere, kostengünstigere Tonne nutzen. Haushalte und Arbeitsstätten mit einem höheren Restmüllaufkommen, die eine größere Tonne brauchen, müssen künftig höhere Abfallgebühren zahlen.
Ziel der Systemänderung ist es, das jährliche Restmüllaufkommen in den nächsten Jahren von ca. 200 kg pro Person auf unter 100 kg pro Person zu halbieren. Das erreichen schon eine Reihe von Landkreisen in Baden-Württemberg. Durch die Nutzung der 60 Liter Tonne und die konsequente Umsetzung der gesetzlichen Trennpflicht von Abfällen und Wertstoffen, insbesondere die Nutzung des Biobeutels, tragen die Haushalte und Arbeitsstätten wesentlich zu dieser Zielerreichung bei. So lassen sich Ihre Abfallgebühren gegenüber den Vorjahren stabil halten oder sogar reduzieren.
Weniger Restmüllaufkommen oder die Benutzung einer kleineren Mülltonne bedeutet nicht zwangsläufig, dass insgesamt weniger Aufwendungen auf die Gebührenzahler umzulegen wären. Die Gesamtabfallmenge, also die Summe aus Restmüll und Wertstoffen wird sich auch zukünftig voraussichtlich nicht groß ändern. Vieles, was bisher in der Restmülltonne gelandet ist, muss nun verstärkt entsprechend den gesetzlichen Vorgaben einer Verwertung zugeführt werden.
Die Finanzierung aller abfallwirtschaftlichen Leistungen, wie beispielsweise die Restmüllerfassung und -beseitigung, Sperrmüllabfuhr, die Bioabfallsammlung und -verwertung sowie die Wertstoffhöfe und Grüngutplätze erfolgt über die Abfallgebühren. Durch die Systemumstellung ändert sich der Leistungsumfang nicht viel. Bei der Sperrmüllabfuhr wird die Abholmenge ab dem Jahr 2022 sogar auf vier Kubikmeter verdoppelt.
Nein. Gebührenmarken und Banderolen sind ab dem Jahr 2022 nicht mehr erhältlich. Sollte das Volumen der Restmülltonne bis zur nächsten Leerung einmal nicht ausreichen, kann man sich die offiziellen AWB-Mehrbedarfssäcke mit einem Volumen von 30 Liter kaufen. Diese gibt es beim AWB sowie auf den Wertstoffzentren in Göppingen und Geislingen. Weitere Verkaufsstellen finden Sie unter www.awb-gp.de/entsorgung/abfallkompass/. Die gefüllten Säcke können bei der Restmüllabfuhr zusätzlich zur Tonne bereitgestellt werden.
Die Restmülltonnen gibt es in den Größen 60 Liter, 120 Liter und 240 Liter. Weiterhin können in größeren Wohnanlagen 1.100 Liter Tonnen verwendet werden.
So sieht die 60-Liter-Tonne aus:
60 l Tonne: Innenmaße ca. 50 x 35 x 35 cm, Außenmaße ca. 95 x 45 x 52 cm, mit 2 Rollen
120 l Tonne: Innenmaße ca. 85 x 40 x 40 cm, Außenmaße ca. 95 x 48 x 56 cm, mit 2 Rollen
240 l Tonne: Innenmaße ca. 90 x 60 x 50 cm, Außenmaße ca. 100 x 58 x 73 cm, mit 2 Rollen
Für große Arbeitsstätten können zur Entsorgung von hausmüllähnlichem Gewerbeabfall mittlerweile auch 1.100 Liter Tonne bestellt werden. Die Entsorgung von anderen Abfallfraktionen, wie beispielsweise Bioabfällen, Verpackungsabfälle und Papier ist unzulässig. Der Restmüll wird auf eventuelle Fehlwürfe entsprechend überprüft.
Bisher wurde die Leerungsgebühr nach dem Volumen der Restmülltonnen und einem festen Leerungsturnus berechnet. Durch den elektronischen Chip kann mittlerweile jeder Haushalt und jede Arbeitsstätte je nach Abfallaufkommen die Abfuhren ohne festen Leerungsturnus frei wählen. Das Restmüllfahrzeug kommt alle 14 Tage vorbei. Unabhängig von der Anzahl der tatsächlichen Leerungen werden jedoch mindestens 10 Leerungen pro Jahr und Tonne berechnet.
Am Tag der Auslieferung werden die Tonnen dem jeweiligen elektronischen Chip zugeordnet. Jeder Chip besitzt eine weltweit einmalige Seriennummer. Es werden keine personenbezogenen Daten auf dem Chip gespeichert. Lediglich der Abfallwirtschaftsbetrieb kann die einmalige Seriennummer dem jeweiligen Gebührenschuldner zuordnen. Dadurch gewährleisten wir im höchsten Maße den Datenschutz.
Ist der Wechsel der Tonne kostenlos?
Für Tonnenwechsel ist eine Gebühr (aktuell 25 Euro) zu entrichten.
Kann ich eine Zusatztonne nutzen?
Wenn Sie mehr als eine Tonne benötigen, teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit. Bitte beachten Sie jedoch, dass für jede Tonne mindestens zehn Leerungen zu entrichten sind, unabhängig wie oft Sie diese zur Leerung bereitstellen.
Woran erkenne ich die neue Tonne, die für meinen Haushalt bestimmt ist?
Auf den Tonnen befinden sich zwei Aufkleber: Der auf dem Deckel dient als Lieferschein und enthält Adresse und Namen des Haushaltes oder der Arbeitsstätte. Dieser Aufkleber ist nur für die Auslieferung wichtig, damit jeder Nutzer auch die richtige, ihm zugeordnete Tonne findet. Sobald die Tonne in Empfang genommen wurde, kann der Lieferaufkleber entfernt und die Tonne anderweitig gekennzeichnet werden, z.B. mit einem individuellen Aufkleber.
Auf einem zweiten Aufkleber seitlich am Rumpf sind Abfallfraktion, Behältervolumen, Aufstelldatum sowie die Behälternummer und ein Strichcode angebracht. Dieser Aufkleber darf nicht entfernt werden, da sich damit die Tonne anhand der Nummer auch später noch identifizieren lässt. Sicherheitshalber sollte sich jedoch jeder Haushalt die aufgedruckte Tonnennummer nochmals separat notieren.
Welche Daten enthält der Barcode, der auf dem Aufkleber auf meiner neuen Tonne abgebildet ist?
Hinter dem Barcode verbirgt sich nur die Behälternummer, die bereits im Klartext auf dem Etikett aufgedruckt ist. Der Barcode dient lediglich der schnelleren Erfassung, sollte der Chip fehlen oder defekt sein.
Darf ich die AWB-Tonne kennzeichnen?
Damit Sie die Tonne Ihres Haushaltes auch später nicht mit anderen verwechseln, ist es möglich, die Tonne mit einer wieder ablösbaren, individuellen Kennzeichnung, z.B. Aufkleber, zu versehen, die Sie bei einer späteren Rückgabe wieder entfernen müssen. Bitte achten Sie darauf, dass die Tonne dabei nicht beschädigt wird.
Kann ich die neue Tonne abschließen?
Sie können die Nachrüstung der Tonne mit einem Schwerkraftschloss bei uns beauftragen. Hierfür wird eine Gebühr von 30 Euro (35 Euro für 1,1 m³-Container) erhoben. Der Einbau von Schwerkraftschlössern darf nur durch den AWB erfolgen.
Gibt es für einen Nebenwohnsitz ebenfalls eine Tonne?
Nein! Personen, die lediglich mit Nebenwohnsitz im Landkreis Göppingen gemeldet sind, können sich jedoch die offiziellen AWB-Mehrbedarfssäcke mit einem Volumen von 30 Litern kaufen. Diese gibt es beim AWB sowie auf den Wertstoffzentren in Göppingen und Geislingen. Weitere Verkaufsstellen finden Sie unter www.awb-gp.de/entsorgung/abfallkompass/. Die gefüllten Säcke können alle 14 Tage zur Restmüllabfuhr bereitgestellt werden.
Was passiert mit der Tonne im Sterbefall?
Bei der Einstellung eines Veranlagungskontos aufgrund eines Sterbefalls erfolgt die Abholung der Restmülltonne regelmäßig innerhalb von 14 Tagen. Eine Weiternutzung der Tonne ist aus satzungsrechtlichen Gründen ausgeschlossen.
Wie kann ich meine alte Tonne entsorgen?
Alte leere Tonnen können zu den üblichen Öffnungszeiten auf einem der drei Wertstoffzentren in Göppingen und Geislingen kostenlos abgegeben werden.
Meine Tonne wurde nicht geleert mit dem Hinweis „Chip defekt“. Was muss ich tun?
Bitte melden Sie sich bei uns unter 07161 202-8888, damit wir den Sachverhalt prüfen können.
Meine Restmülltonne ist verschwunden. Was muss ich tun?
Bitte melden Sie sich bei uns unter 07161202-8888. Es kommt hin und wieder vor, dass Tonnen beim Leerungsvorgang in das Restmüllfahrzeug fallen. In diesem Fall wird uns das von der Entsorgungsfirma gemeldet.
Wenn die Tonne gestohlen wurde, muss eine Diebstahlanzeige bei der Polizei gemacht werden.
Was mache ich mit meiner Tonne, wenn ich innerhalb des Landkreises Göppingen umziehe?
Wenn Ihr gesamter Haushalt innerhalb des Landkreises umzieht, nehmen Sie die Tonne mit. Auf dem Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro Ihres neuen Wohnortes erhalten Sie bei der Anmeldung Ihres Hauptwohnsitzes einen Vordruck des AWB, auf dem Sie uns dies mitteilen.
Was mache ich mit meiner Tonne, wenn ich aus dem Landkreises Göppingen wegziehe?
Bitte teilen Sie uns dies frühzeitig schriftlich mit unserem Änderungsformular mit, da wir in diesem Fall die Tonne zeitnah nach dem Wegzug an Ihrer bisherigen Anschrift abholen. Alternativ können Sie die Tonne auch selbst in den Wertstoffzentren Göppingen, Iltishofweg 42 oder Geislingen, Neuwiesenstraße 2 zurückgeben.
Was mache ich mit meiner Tonne, wenn ich in einen bestehenden Haushalt einziehe, der bereits eine Tonne vom AWB nutzt?
Bitte teilen Sie uns dies frühzeitig schriftlich mit unserem Änderungsformular mit, da wir in diesem Fall die Tonne zeitnah nach dem Wegzug an Ihrer bisherigen Anschrift abholen. Alternativ können Sie die Tonne auch selbst in den Wertstoffzentren Göppingen, Iltishofweg 42 oder Geislingen, Neuwiesenstraße 2 zurückgeben.
Was mache ich mit meiner Tonne, wenn ich in eine Wohnanlage ziehe, die Gemeinschaftstonnen bzw. -container nutzt?
Bitte teilen Sie uns dies frühzeitig schriftlich mit unserem Änderungsformular mit, da wir in diesem Fall die Tonne zeitnah nach dem Wegzug an Ihrer bisherigen Anschrift abholen. Alternativ können Sie die Tonne auch selbst in den Wertstoffzentren Göppingen, Iltishofweg 42 oder Geislingen, Neuwiesenstraße 2 zurückgeben.
Wenn ich bisher in einer Großwohnanlage gewohnt habe, wie bekomme ich eine eigene Tonne?
Auf dem Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro Ihres neuen Wohnortes erhalten Sie bei der Anmeldung des Hauptwohnsitzes einen AWB-Vordruck, auf dem Sie uns mitteilen, welche Tonnengröße Sie künftig nutzen möchten. Innerhalb von 14 Tagen liefern wir Ihnen die gewünschte Tonne an Ihre neue Wohnanschrift.
Was ist eine Müllgemeinschaft?
Vor allem in Mehrfamilienhäusern können sich Nachbarn zu Müllgemeinschaften zusammenschließen. Dann nutzen mehrere Haushalte/Arbeitsstätten eine gemeinsame Restmülltonne. Sie können sich ebenso mit Nachbarn eines angrenzenden Grundstücks zusammenschließen. Jeder Haushalt zahlt weiterhin seine Jahresgebühr. Die Leerungsgebühr allerdings zahlt nur ein Haushalt, der die Gebühr auf die anderen Mitglieder der Müllgemeinschaft entsprechend umlegt. Diese Regelung gilt auch für Arbeitsstätten. Folgende Müllgemeinschaften sind möglich:
Wie funktioniert eine Müllgemeinschaft?
Jeder Haushalt zahlt weiterhin seine Jahresgebühr. Die Leerungsgebühr bei einer Müllgemeinschaft zahlt nur der Haushalt, der dem AWB als „Vorstand“ der Müllgemeinschaft benannt wurde. Er legt die Leerungsgebühr für die gemeinsam genutzte Tonne auf die anderen Mitglieder der Müllgemeinschaft entsprechend um. Diese Regelung gilt auch für Arbeitsstätten.
Ich möchte eine Müllgemeinschaft gründen/ändern/auflösen. Was muss ich tun?
Die Bildung einer Müllgemeinschaft ist nicht nur innerhalb eines Wohngebäudes, sondern auch in direkter Nachbarschaft (auch gegenüber) möglich. Die Müllgemeinschaft muss schriftlich beantragt werden. Dazu können die im Download-Bereich unserer Homepage bereitgestellten Formulare (Änderungsformular für Haushalte und Änderungsformular für Arbeitsstätten) verwendet werden. Der Gebührenzahler wird von der Müllgemeinschaft bestimmt und entrichtet an den AWB die Gebühr für die Leerung der Restmülltonne. Die Jahresgebühr wird von jedem/r Haushalt/Arbeitsstätte direkt erhoben. Bei Wegzug/Umzug des Gebührenzahlers löst sich die Müllgemeinschaft auf.
Rufen Sie uns bitte an, mailen, faxen oder schreiben Sie uns. Wir geben Ihnen gerne Auskunft und sind Ihnen bei der Lösung Ihrer Abfallprobleme behilflich.
Telefon: 07161 202 8888, E-Mail: gebuehren@awb-gp.de, Fax: 07161 202 7779