Entsorgung mit Corona-Viren kontaminierter Abfälle

21.12.2020

Zur Eindämmung des dynamischen Infektionsgeschehens gelten für Haushalte, in denen Personen leben, die positiv auf Corona-Viren getestet oder unter Quarantäne gestellt sind, zusätzliche Vorsichtsmaßnahmen bei der Abfallentsorgung. Das Umweltministerium Baden-Württemberg weist darauf hin, dass Abfälle aus Quarantäne-Haushalten über die Restmülltonne zu entsorgen sind. Darunter fallen nicht nur Hygieneartikel wie Taschentücher, Schutzkleidung, Abfälle aus Desinfektionsmaßnahmen, Einwegwäsche oder Wischlappen, sondern auch Altpapier, Verpackungen und häusliche Bio- und Küchenabfälle. Für vergleichbare Anfallstellen wie Arztpraxen gilt dies nur für Abfälle, die im Rahmen der humanmedizinischen Versorgung anfallen.

Die kontaminierten Abfälle sind zudem in stabilen Müllsäcken zu sammeln, die nach Befüllung fest zu verschließen sind. Diese sind direkt in die Abfalltonnen oder Container zu geben und dürfen nicht daneben gestellt werden. Sind Abfalltonnen oder Container bereits voll, ist eine gesicherte Lagerung bis zur nächsten Abholung an einem möglichst kühlen Ort vorzunehmen (z.B. Keller).

Altglas und Pfandverpackungen sowie Elektro- und Elektronikabfälle, Batterien und Schadstoffe dürfen nicht über die Restmülltonne entsorgt werden. Diese Abfälle sollen bis zur Aufhebung der Quarantäne im Haushalt aufbewahrt werden.

Alle übrigen Haushalte entsorgen ihre Abfälle weiter getrennt wie bisher, um die Entsorgungskapazitäten in der Müllverbrennungsanlage nicht unnötig zu belasten. Konkrete Fragen zur Entsorgung dieser Abfälle beantwortet der AWB unter 07161 202-8888 oder info@awb-gp.de.

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