Hindernisse bei den Grüngutsammlungen
Mitarbeiter der Entsorgungsfirma kommen teilweise an ihre Belastungsgrenzen
30.06.2022
Die dritte Runde der Grüngutsammlungen im Landkreis Göppingen startet am 1. Juli. Bei den vergangenen Sammlungen hatten die Mitarbeiter der Entsorgungsfirma teilweise mit erheblichen Übermengen oder nicht ordnungsgemäß bereitgestellten Grünabfällen zu kämpfen. Dies nimmt der Abfallwirtschaftsbetrieb zum Anlass, nochmals auf die rechtlichen Vorgaben hinzuweisen.
Pro Haushalt oder Arbeitsstätte dürfen nicht mehr als vier Kubikmeter Garten- und Grünabfälle bereitgestellt werden. Äste und Zweige müssen gebündelt werden. Zum Zusammenbinden eignen sich verrottbare Schnüre aus Sisal oder Hanf. Bündel dürfen dabei eine Länge von 2 Metern nicht überschreiten. Bitte keine Kunststoffschnüre oder Draht verwenden.
Abfälle, die nicht gebündelt werden können, sind in offenen Behältnissen, zum Beispiel Gartenbags oder Kunststoffwannen, die von einer Person alleine problemlos in das Sammelfahrzeug entleert werden können, bereitzustellen. Mülltonnen, große Fässer und ähnliche Behälter sind für die Grüngutsammlung ungeeignet. Papier- und Plastiksäcke sowie Tüten werden nicht geleert.
Dabei ist zu bedenken, dass die Mitarbeiter der Müllabfuhr diese Tätigkeit ohne technische Hilfsmittel bei Wind und Wetter bis zu acht Stunden am Tag durchführen müssen. Einzelne Bündel und Behältnisse dürfen daher ein Gewicht von 25 Kilogramm nicht überschreiten.
Bei Nicht-Einhaltung dieser Vorgaben bleibt bereitgestelltes Grüngut stehen und muss über die Grüngutannahmestellen entsorgt werden. Für eventuell beschädigte Behältnisse haftet das Abfuhrunternehmen nicht.
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