Erklärung zur Barrierefreiheit
Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Göppingen ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für
• https://www.awb-gp.de
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Webseite ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
• Logos sind nicht mit Alternativtext versehen.
• Die Eingabefelder im Kontaktformular haben keine programmatisch erkennbaren Beschriftungen.
• Bei einer fehlerhaften Eingabe im Kontaktformular, werden die fehlerhaften Elemente nicht angezeigt und der Fehler nicht in Textform beschrieben.
• Eine Anpassung der Textgröße nach den jeweiligen individuellen Bedürfnissen, ohne dass dabei Inhalt und Funktionalität verloren gehen, ist nicht möglich.
• Die Inhalte werden bei Vergrößerung nicht so umgebrochen, dass alle Informationen und Funktionen verfügbar sind, ohne dass horizontal gescrollt werden muss.
• Das Ziel und der Zweck von Links ist nicht immer erkennbar.
• Die Nutzung von Screenreadern ist teilweise aufgrund von Fehlern im Quellcode erschwert.
• Informationen zu wesentlichen Inhalten in Gebärdensprache fehlen.
• Informationen zu wesentlichen Inhalten in leichter Sprache fehlen.
• Einige PDF-Dokumente sind nicht oder noch nicht vollständig barrierefrei. Dies betrifft insbesondere auch Dokumente von Drittanbietern, auf die wir keinen Einfluss haben. Die Bearbeitung der PDF-Dateien muss im Rahmen der verfügbaren personellen und finanziellen Ressourcen über einen längeren Zeitraum verteilt werden.
• Ältere Videos sind nicht barrierefrei. Die Herstellung barrierefreier Videos richtet sich nach den gesetzlichen Fristen.
b) Unverhältnismäßige Belastung
Zurzeit wird eine neue Webseite für den Abfallwirtschaftsbetrieb erstellt. Aufgrund des hohen Aufwands wird die bisherige Webseite nicht mehr überarbeitet. Die Überarbeitung der aktuellen Webseite stufen wir als unverhältnismäßige Belastung gemäß § 10 Absatz 2 L-BGG ein.
c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
Online-Karten, Inhalte Dritter
Für die nicht barrierefreien Inhalte bieten wir derzeit keine barrierefreien Alternativen an. Sie können jedoch unter den genannten Kontaktmöglichkeiten mit uns Kontakt aufnehmen, so dass wir Ihnen zu Ihrem Anliegen Lösungsmöglichkeiten oder eine persönliche Beratung anbieten können. Darüber hinaus helfen uns Ihre Anregungen, unsere Inhalte weiter an die Barrierefreiheit anzupassen.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 11.05.2022 erstellt.
Die Aussagen in der Erklärung bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen beruhen auf einer tatsächlichen Bewertung der Vereinbarkeit der Webseite mit den Barrierefreiheitsanforderungen anhand einer Prüfung der Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit.
Die Erklärung wurde zuletzt am 11.05.2022 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Auch die Erstellung einer Rückmeldefunktion ist nur mit Unterstützung durch einen externen Dienstleister mit erheblichen personellem und finanziellem Aufwand umsetzbar. Daher wird auch diese auf der neuen Webseite realisiert.
Rückmeldungen richten Sie bitte an die
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
info@awb-gp.de
07161 202-8888
5. Durchsetzungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an den Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Göppingen wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Göppingen nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.