Was gehört zum Sperrmüll?

Brennbare Abfälle aus Haushalten und Arbeitsstätten, die nicht in die Mülltonne passen.

  • Möbel aus Holz, sperrige Holzteile 
    Möbel mit Glas- oder Spiegel-Elementen werden nur mitgenommen, wenn die Elemente auf das Holz aufgeklebt oder in das Holz eingerahmt sind.
  • Matratzen, Bettdecken, Kissen, Bettroste (nur Holz oder Holzrahmen mit Sprungfedern)
  • Türen, Fenster und Rollläden (maximal drei Stück) aus Holz oder Kunststoff
  • Wand-, Boden- und Deckenverkleidungen (nur Innenbereich)
  • Teppiche und Fußbodenbeläge (gebündelt)
  • Gegenstände aus Hartkunststoff (Wäschekörbe, sperriges Kinderspielzeug ohne Metallteile)
  • Garten-Pools

Nicht zum Sperrmüll gehören:

  • Hausmüll, Tapetenreste und sonstige Teile, die in die Mülltonne passen

Entsorgung über die Restmülltonne oder auf den Wertstoffzentren

  • Reifen mit und ohne Felgen

Entsorgung auf den Wertstoffzentren

  • Elektrogeräte

Entsorgung auf den Wertstoffzentren oder über die Elektrogeräte-Abholung auf Bestellung

  • lose Spiegel oder Glasteile

Entsorgung als Mischglas in den Wertstoffzentren

  • mineralische Abfälle

Entsorgung in den Wertstoffhöfen und Wertstoffzentren

Gut erhaltene Möbel nimmt das Möbellager des Kreissozialamtes. Möbel und andere Gegenstände, die zum Wegwerfen zu schade sind, können über den AWB-Verschenkmarkt angeboten werden.

Entsorgungswege

  • Sperrmüllabfuhr
  • Wertstoffzentren (bis 4 m³ gegen Gebühr oder Abgabe des Sperrmüllscheins)
  • Müllheizkraftwerk (Annahme von Mengen ab 4m³ unter der Voraussetzung, dass das Fahrzeug direkt in den Bunker abkippen kann.)

Wichtige Hinweise zur Sperrmüllabfuhr

Sperrmüllabholung auf Bestellung einmal pro Jahr möglich:

  • Entweder online über die Bürgerdienste.
    • Abholung - im Regelfall - innerhalb von vier Wochen. Der Abholtermin wird auf dem Postweg mitgeteilt.
    • Auch als Eilservice für 50,- € möglich. Einen Werktag nach der Online-Bestellung muss der Abfuhrtermin bei der Firma ETG unter 07161 99910-0 erfragt werden (ab 9:00 Uhr). Abholung innerhalb von drei Werktagen nach Terminabfrage. 
  • Oder mit dem Sperrmüllschein, den jeder Haushalt mit der jährlichen Gebührenrechnung erhält.

Abgeholt werden insgesamt 4 m³ sperriger Abfall (4 m x 1 m x 1 m). Die einzelnen Teile dürfen die Maße 2,0 m x 1,2 m x 0,6 m und ein Gewicht von 50 kg nicht überschreiten. 
Bereitstellung am Abfuhrtag bis spätestens 6 Uhr morgens.

Altholzverwertung:
Bitte am Abfuhrtag Gegenstände aus Holz getrennt von anderen, z. B. Polstermöbeln, bereitstellen. Das Sperrmüllfahrzeug kommt zweimal und holt den Müll getrennt ab.

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