Sperrmüll

Was gehört zum Sperrmüll?

  • Möbel aus Holz, sperrige Holzteile
  • Matratzen, Bettdecken, Kissen, Bettroste (nur Holz oder Holzrahmen mit Sprungfedern)
  • Türen, Fenster und Rollläden (maximal drei Stück) aus Holz oder Kunststoff
  • Wand-, Boden- und Deckenverkleidungen (nur Innenbereich)
  • Teppiche und Fußbodenbeläge (gebündelt)
  • Gegenstände aus Hartkunststoff (Wäschekörbe, sperriges Kinderspielzeug ohne Metallteile)
  • Garten-Pools

Was gehört nicht zum Sperrmüll?

Entsorgungsmöglichkeiten

Sperrmüllabholung auf Abruf einmal pro Jahr möglich

  • Die Sperrmüllabfuhr kann entweder über die Online-Bürgerdienste oder mit dem Bestellschein für eine Sperrmüllabfuhr angefordert werden.
  • Die Zugangsdaten für die Online-Bürgerdienste befinden sich auf dem jährlichen Abfallgebührenbescheid. Mit dem Gebührenbescheid erhält zudem jeder Haushalt den Bestellschein für eine Sperrmüllabfuhr.
  • Der Abholtermin wird auf dem Postweg mitgeteilt.
  • Abgeholt werden insgesamt 4 m³ sperriger Abfall (4 m x 1 m x 1 m).
  • Die einzelnen Teile dürfen die Maße 2,0 m x 1,2 m x 0,6 m und ein Gewicht von 50 kg nicht überschreiten.
  • Das Sperrmüllfahrzeug kommt zweimal und holt Altholz getrennt von anderem Sperrmüll (Polster, Federbett) ab.
  • Auch für die Sperrmüllabfuhr gilt: Bereitstellung am Abfuhrtag bis spätestens 6 Uhr morgens.
  • Die Sperrmüllabfuhr kann als Eilservice beauftragt werden.

Besonderheiten beim Eilservice:

  • Anforderung ausschließlich über die Online-Bürgerdienste möglich
  • Einen Werktag nach der Online-Anmeldung muss der Abfuhrtermin bei der Firma ETG unter der Telefonnummer 07161 99910-0 erfragt werden
  • Abholung innerhalb von drei Werktagen
  • 50,- EUR für die einmalige Abholung von 4 m³
  • der Sperrmüllschein verliert mit der Inanspruchnahme der Express-Sperrmüll-Abfuhr seine Gültigkeit

Selbstanlieferung

Gut erhaltene Möbel und Gebrauchsgegenstände verschenken

 

Fragen? Beantworten wir gern unter 07161 202-8888.

 

 

https://www.awb-gp.de/