Sperrmüll
Was gehört zum Sperrmüll?
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Möbel aus Holz, sperrige Holzteile
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Matratzen, Bettdecken, Kissen, Bettroste (nur Holz oder Holzrahmen mit Sprungfedern)
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Türen, Fenster und Rollläden (maximal drei Stück) aus Holz oder Kunststoff
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Wand-, Boden- und Deckenverkleidungen (nur Innenbereich)
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Teppiche und Fußbodenbeläge (gebündelt)
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Gegenstände aus Hartkunststoff (Wäschekörbe, sperriges Kinderspielzeug ohne Metallteile)
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Garten-Pools
Was gehört nicht zum Sperrmüll?
Entsorgungsmöglichkeiten
Sperrmüllabholung auf Abruf einmal pro Jahr möglich
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Die Sperrmüllabfuhr kann entweder über die Online-Bürgerdienste oder mit dem Bestellschein für eine Sperrmüllabfuhr angefordert werden.
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Die Zugangsdaten für die Online-Bürgerdienste befinden sich auf dem jährlichen Abfallgebührenbescheid. Mit dem Gebührenbescheid erhält zudem jeder Haushalt den Bestellschein für eine Sperrmüllabfuhr.
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Der Abholtermin wird auf dem Postweg mitgeteilt.
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Abgeholt werden insgesamt 4 m³ sperriger Abfall (4 m x 1 m x 1 m).
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Die einzelnen Teile dürfen die Maße 2,0 m x 1,2 m x 0,6 m und ein Gewicht von 50 kg nicht überschreiten.
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Das Sperrmüllfahrzeug kommt zweimal und holt Altholz getrennt von anderem Sperrmüll (Polster, Federbett) ab.
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Auch für die Sperrmüllabfuhr gilt: Bereitstellung am Abfuhrtag bis spätestens 6 Uhr morgens.
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Die Sperrmüllabfuhr kann als Eilservice beauftragt werden.
Besonderheiten beim Eilservice:
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Anforderung ausschließlich über die Online-Bürgerdienste möglich
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Einen Werktag nach der Online-Anmeldung muss der Abfuhrtermin bei der Firma ETG unter der Telefonnummer 07161 99910-0 erfragt werden
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Abholung innerhalb von drei Werktagen
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50,- EUR für die einmalige Abholung von 4 m³
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der Sperrmüllschein verliert mit der Inanspruchnahme der Express-Sperrmüll-Abfuhr seine Gültigkeit
Selbstanlieferung
Gut erhaltene Möbel und Gebrauchsgegenstände verschenken
Fragen? Beantworten wir gern unter 07161 202-8888.