Fragen zu Gebühren/Gebührenbescheid

Bis wann müssen die Abfallgebühren bezahlt werden?

Die Abfallgebühren sind bis zu dem im Gebührenbescheid angegebenen Fälligkeitsdatum zu entrichten.

In meinem Haushalt hat sich die Personenzahl geändert.

Wenn sich dadurch die Gebühren ändern, erhalten Sie innerhalb von zwei Wochen einen Änderungsbescheid.

Wie kann ich meine Abfallgebühren bequem abbuchen lassen?

Ein Sepa-Lastschriftmandat können Sie über die Online-Bürgerdienste einrichten oder Sie senden uns folgendes Formular ausgefüllt zu:

Sepa-Lastschriftmandat (PDF, 366 KB)

Wie wird eigentlich die Anzahl der jährlichen Mindestleerungen berechnet?

Die Anzahl der Mindestleerungen wird pro Restmülltonne pro Monat berechnet. Wird also dieselbe Tonne von einem Haushalt oder einer Arbeitsstätte das ganze Jahr genutzt, werden für diese Tonne zehn Mindestleerungen erhoben. Erfolgt im laufenden Veranlagungsjahr ein Wechsel der Tonne, werden für jede Tonne, die am 1. eines Monats einem Kundenkonto zugeordnet ist, pro Monat die anteiligen Mindestleerungen berechnet. Hierzu ein Beispiel: Erfolgt ein Wechsel von einer 120 l-Tonne auf eine 60 l-Tonne am 15.04. des Jahres, sind für die 120 l-Tonne drei Mindestleerungen (10 Leerungen : 12 Monate x 4 Monate), für die 60 l Tonne sieben Mindestleerungen (10 Leerungen : 12 Monate x 8 Monate) zu entrichten. Eine Verrechnung der Leerungsanzahlen zwischen den jeweiligen Tonnen erfolgt nicht. Bei der Berechnung wird übrigens nach kaufmännischen Regeln bis 0,49 ab- und ab 0,50 aufgerundet.

Fragen zu Müllabfuhr/Restmülltonne

Ich bin neu im Landkreis Göppingen. Wie erhalte ich eine Restmülltonne?

Auf dem Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro Ihres neuen Wohnortes erhalten Sie bei der Anmeldung Ihres Hauptwohnsitzes einen Vordruck des AWB, auf dem Sie uns mitteilen, welche Tonnengröße Sie künftig nutzen möchten. Innerhalb von 14 Tagen liefern wir Ihnen die gewünschte Tonne an Ihre neue Wohnanschrift.

Wo kann ich einsehen, wie oft meine Tonne geleert wurde?

Über die Online-Bürgerdienste www.myawb.de können Sie die Anzahl der bereits erfolgten Leerungen einsehen.

Meine Tonne wurde nicht geleert mit dem Hinweis „Chip defekt“. Was muss ich tun?

Bitte melden Sie sich bei uns unter 07161 202-8888, damit wir den Sachverhalt prüfen können.

Meine Restmülltonne ist verschwunden. Was muss ich tun?

Bitte melden Sie sich bei uns unter 07161 202-8888. Es kommt hin und wieder vor, dass Tonnen beim Leerungsvorgang in das Restmüllfahrzeug fallen. In diesem Fall wird uns das von der Entsorgungsfirma gemeldet.

Wenn die Tonne gestohlen wurde, muss eine Diebstahlanzeige bei der Polizei gemacht werden.

Welche Nummer hat meine Restmülltonne?

Die Nummer Ihrer Restmülltonne steht auf dem seitlich an der Mülltonne angebrachten Aufkleber. Sie können die Tonnen-Nummer allerdings auch Ihrem letzten Abfallgebührenbescheid (auf Seite 2) entnehmen. Ebenfalls ersichtlich ist die Tonnennummer im persönlichen Bereich Ihres Online-Kundenkontos in den E-Bürgerdiensten des Abfallwirtschaftsbetriebes (Restmülltonnen>Übersicht). Die Zugangsdaten für die erstmalige Anmeldung bei den
E-Bürgerdiensten entnehmen Sie bitte ebenfalls Ihrem aktuellen Gebührenbescheid.

Wie kann ich die Tonnengröße ändern?

Bitte teilen Sie uns Ihren Änderungswunsch schriftlich mit:

Änderungsformular für Haushalte

Änderungsformular für Arbeitsstätten

Darf ich die AWB-Tonne kennzeichnen?

Damit Sie die Tonne Ihres Haushaltes auch später nicht mit anderen verwechseln, ist es möglich, die Tonne mit einer wieder ablösbaren, individuellen Kennzeichnung, z.B. Aufkleber, zu versehen, die Sie bei einer späteren Rückgabe wieder entfernen müssen. Bitte achten Sie darauf, dass die Tonne dabei nicht beschädigt wird.

Kann ich die neue Tonne abschließen?

Sie können die Nachrüstung der Tonne mit einem Schwerkraftschloss bei uns beauftragen. Hierfür wird eine Gebühr von 30 Euro (35 Euro für 1,1 m³-Container) erhoben. Der Einbau von Schwerkraftschlössern darf nur durch den AWB erfolgen.

Antrag Schwerkraftschloss für Privathaushalte (PDF, 464 KB)
Antrag Schwerkraftschloss für Hausverwaltungen (PDF, 469 KB)
Antrag Schwerkraftschloss für Arbeitsstätten (PDF, 464 KB)

Was mache ich mit meiner Tonne, wenn ich innerhalb des Landkreises Göppingen umziehe?

Wenn Ihr gesamter Haushalt innerhalb des Landkreises umzieht, nehmen Sie die Tonne mit. Auf dem Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro Ihres neuen Wohnortes erhalten Sie bei der Anmeldung Ihres Hauptwohnsitzes einen Vordruck des AWB, auf dem Sie uns dies mitteilen.

Was mache ich mit meiner Tonne, wenn ich aus dem Landkreises Göppingen wegziehe?

Bitte teilen Sie uns dies frühzeitig schriftlich mit unserem Änderungsformular mit, da wir in diesem Fall die Tonne zeitnah nach dem Wegzug an Ihrer bisherigen Anschrift abholen. Bitte stellen Sie die Tonne gut sichtbar an Ihrer Anschrift bereit. Die Tonne wird innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des Änderungsformulars beim AWB abgeholt. Es erfolgt keine weitere Benachrichtigung. Alternativ können Sie die Tonne auch selbst in den Wertstoffzentren Göppingen, Iltishofweg 42 oder Geislingen, Neuwiesenstraße 2 zurückgeben.

Was mache ich mit meiner Tonne, wenn ich in einen bestehenden Haushalt einziehe, der bereits eine Tonne vom AWB nutzt?

Bitte teilen Sie uns dies frühzeitig schriftlich mit unserem Änderungsformular mit, da wir in diesem Fall die Tonne zeitnah nach dem Wegzug an Ihrer bisherigen Anschrift abholen. Bitte stellen Sie die Tonne gut sichtbar an Ihrer Anschrift bereit. Die Tonne wird innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des Änderungsformulars beim AWB abgeholt. Es erfolgt keine weitere Benachrichtigung. Alternativ können Sie die Tonne auch selbst in den Wertstoffzentren Göppingen, Iltishofweg 42 oder Geislingen, Neuwiesenstraße 2 zurückgeben.

Was mache ich mit meiner Tonne, wenn ich in eine Wohnanlage ziehe, die Gemeinschaftstonnen bzw. -container nutzt?

Bitte teilen Sie uns dies frühzeitig schriftlich mit unserem Änderungsformular mit, da wir in diesem Fall die Tonne zeitnah nach dem Wegzug an Ihrer bisherigen Anschrift abholen. Bitte stellen Sie die Tonne gut sichtbar an Ihrer Anschrift bereit. Die Tonne wird innerhalb von 14 Tagen nach Eingang des Änderungsformulars beim AWB abgeholt. Es erfolgt keine weitere Benachrichtigung. Alternativ können Sie die Tonne auch selbst in den Wertstoffzentren Göppingen, Iltishofweg 42 oder Geislingen, Neuwiesenstraße 2 zurückgeben.

Wenn ich bisher in einer Großwohnanlage gewohnt habe, wie bekomme ich eine eigene Tonne?

Auf dem Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro Ihres neuen Wohnortes erhalten Sie bei der Anmeldung des Hauptwohnsitzes einen AWB-Vordruck, auf dem Sie uns mitteilen, welche Tonnengröße Sie künftig nutzen möchten. Innerhalb von 14 Tagen liefern wir Ihnen die gewünschte Tonne an Ihre neue Wohnanschrift.

Was passiert mit der Tonne im Sterbefall?

Bei der Einstellung eines Veranlagungskontos aufgrund eines Sterbefalls erfolgt die Abholung der Restmülltonne regelmäßig innerhalb von 14 Tagen. Es erfolgt keine weitere Benachrichtigung. Eine Weiternutzung der Tonne ist aus satzungsrechtlichen Gründen ausgeschlossen.

Welche Daten sind auf dem Chip gespeichert?

Am Tag der Auslieferung werden die Tonnen dem jeweiligen elektronischen Chip zugeordnet. Jeder Chip besitzt eine weltweit einmalige Seriennummer. Es werden keine personenbezogenen Daten auf dem Chip gespeichert. Lediglich der Abfallwirtschaftsbetrieb kann die einmalige Seriennummer dem jeweiligen Gebührenschuldner zuordnen. Dadurch gewährleisten wir im höchsten Maße den Datenschutz.

Welche Daten enthält der Barcode, der auf dem Aufkleber auf meiner neuen Tonne abgebildet ist?

Hinter dem Barcode verbirgt sich nur die Behälternummer, die bereits im Klartext auf dem Etikett aufgedruckt ist. Der Barcode dient lediglich der schnelleren Erfassung, sollte der Chip fehlen oder defekt sein.

Kann ich eine Zusatztonne nutzen?

Wenn Sie mehr als eine Tonne benötigen, teilen Sie uns dies bitte schriftlich mit. Bitte beachten Sie jedoch, dass für jede Tonne mindestens zehn Leerungen zu entrichten sind, unabhängig wie oft Sie diese zur Leerung bereitstellen.

Gibt es für einen Nebenwohnsitz ebenfalls eine Tonne?

Nein! Personen, die lediglich mit Nebenwohnsitz im Landkreis Göppingen gemeldet sind, können sich jedoch die offiziellen AWB-Mehrbedarfssäcke mit einem Volumen von 30 Litern kaufen. Diese gibt es beim AWB sowie auf den Wertstoffzentren in Göppingen und Geislingen. Weitere Verkaufsstellen finden Sie auf unserer Standort-Seite. Die gefüllten Säcke können alle 14 Tage zur Restmüllabfuhr bereitgestellt werden.

Fragen zur Müllgemeinschaft

Was ist eine Müllgemeinschaft?

Vor allem in Mehrfamilienhäusern können sich Nachbarn zu Müllgemeinschaften zusammenschließen. Dann nutzen mehrere Haushalte/Arbeitsstätten eine gemeinsame Restmülltonne. Sie können sich ebenso mit Nachbarn eines angrenzenden Grundstücks zusammenschließen. Jeder Haushalt zahlt weiterhin seine Jahresgebühr. Die Leerungsgebühr allerdings zahlt nur ein Haushalt, der die Gebühr auf die anderen Mitglieder der Müllgemeinschaft entsprechend umlegt. Diese Regelung gilt auch für Arbeitsstätten. Folgende Müllgemeinschaften sind möglich:

  • 120 Liter Restmüllbehälter mit zwei Haushalten/Arbeitsstätten
  • 240 Liter Restmüllbehälter bis zu vier Haushalten/Arbeitsstätten

Wie funktioniert eine Müllgemeinschaft?

Jeder Haushalt zahlt weiterhin seine Jahresgebühr. Die Leerungsgebühr bei einer Müllgemeinschaft zahlt nur der Haushalt, der dem AWB als „Vorstand“ der Müllgemeinschaft benannt wurde. Er legt die Leerungsgebühr für die gemeinsam genutzte Tonne auf die anderen Mitglieder der Müllgemeinschaft entsprechend um. Diese Regelung gilt auch für Arbeitsstätten.

Wie kann ich eine Müllgemeinschaft gründen/ändern/auflösen?

Die Bildung einer Müllgemeinschaft ist nicht nur innerhalb eines Wohngebäudes, sondern auch in direkter Nachbarschaft (auch gegenüber) möglich. Die Müllgemeinschaft muss schriftlich beantragt werden. Dazu können die Formulare Änderungsformular für Haushalte und Änderungsformular für Arbeitsstätten verwendet werden. Der Gebührenzahler wird von der Müllgemeinschaft bestimmt und entrichtet an den AWB die Gebühr für die Leerung der Restmülltonne. Die Jahresgebühr wird von jedem/r Haushalt/Arbeitsstätte direkt erhoben. Bei Wegzug/Umzug des Gebührenzahlers löst sich die Müllgemeinschaft auf.

Fragen zum Sperrmüll

Wie kann ich Sperrmüll anmelden?

Sperrmüllabholung auf Bestellung einmal pro Jahr möglich:

  • Entweder online über die Bürgerdienste.
    • Abholung - im Regelfall - innerhalb von vier Wochen. Der Abholtermin wird auf dem Postweg mitgeteilt.
    • Auch als Eilservice für 50,- € möglich. Einen Werktag nach der Online-Bestellung muss der Abfuhrtermin bei der Firma ETG unter 07161 99910-0 erfragt werden (ab 9:00 Uhr). Abholung innerhalb von drei Werktagen nach Terminabfrage. 
  • Oder mit dem Sperrmüllschein, den jeder Haushalt mit der jährlichen Gebührenrechnung erhält.

Abgeholt werden insgesamt 4 m³ sperriger Abfall (4 m x 1 m x 1 m). Die einzelnen Teile dürfen die Maße 2,0 m x 1,2 m x 0,6 m und ein Gewicht von 50 kg nicht überschreiten. 
Bereitstellung am Abfuhrtag bis spätestens 6 Uhr morgens.

Altholzverwertung:
Bitte am Abfuhrtag Gegenstände aus Holz getrennt von anderen, z. B. Polstermöbeln, bereitstellen. Das Sperrmüllfahrzeug kommt zweimal und holt den Müll getrennt ab.

Kann ich Sperrmüll im Wertstoffzentrum mit der Rechnung anliefern?

Nein, Sperrmüll kann nur mit dem aktuellen Bestellschein, den Sie mit der Rechnung erhalten haben, angeliefert werden.

Wie kann ich die Sperrmüllabholung als Eilservice (Express-Sperrmüll) anmelden?

Der Eilservice für 50 Euro kann nur online über die Bürgerdienste angemeldet werden. Die Zugangsdaten sind auf dem aktuellen Gebührenbescheid abgedruckt und müssen nach der ersten Anmeldung geändert werden. Einen Werktag nach der Online-Bestellung muss der Abfuhrtermin bei der Firma ETG unter 07161 99910-0 erfragt werden. Die Abholung erfolgt innerhalb von drei Werktagen nach Terminabfrage. 

Ich finde meinen Bestellschein nicht mehr. Kann ich trotzdem eine Sperrmüllabholung anmelden?

Sie können Ihren Sperrmüll über die Online-Bürgerdienste anmelden.

Sonstige Fragen

Wann kommt der Gutschein für Biobeutel?

Der Gutschein für 60 Biobeutel wird mit dem Gebührenbescheid jeweils im ersten Quartal des Jahres verschickt.

Meine Adresse hat sich geändert. Was muss ich tun?

Ihre neue Adresse wird uns automatisch mitgeteilt, sobald Sie sich im Einwohnermeldeamt umgemeldet haben.

Habe ich Anspruch auf den Windelzuschuss?

Voraussetzungen für die Inanspruchnahme:

  • Betroffene Personen müssen ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Göppingen haben.
  • Es werden hauptsächlich Stoffwindeln oder im Fall einer Inkontinenz auch Mehrweg-Betteinlagen genutzt.
  • Die Original-Rechnungen der Stoffwindeln/Bettauflagen sind dem AWB vorzulegen.
  • Zur Überprüfung der Antragsberechtigung stimmen Sie dem Verwenden Ihrer beim AWB gespeicherten personenbezogenen Daten zu.

Gefördert wird die Anschaffung von Mehrweg-Wickelsystemen (im Falle einer Inkontinenz auch Betteinlagen) bzw. die Inanspruchnahme eines Mehrweg-Windeldienstes.

Für die Beantragung des Zuschusses füllen Sie bitte den Antrag (PDF, 62 KB) vollständig aus und reichen diesen zusammen mit den erforderlichen Unterlagen beim Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreise Göppingen, Carl-Hermann-Gaiser-Straße 41, 73033 Göppingen ein.