Jedem ist bewusst, dass die Abfallentsorgung Kosten verursacht. Diese Kosten müssen vom Abfallerzeuger getragen werden. Doch was ist, wenn dieser seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt? Grundsätzlich ist neben demjenigen, der den Abfall erzeugt, immer auch der jeweilige Wohnungs- oder Grundstückseigentümer Gesamtschuldner der Abfallgebühren.

Bis zu vier Jahren kann dieser dann rückwirkend zur Zahlung von Abfallgebühren veranlagt werden. Hier kann schnell ein hoher dreistelliger Betrag zusammen kommen - und das ist besonders ärgerlich, wenn der Mieter zwischenzeitlich verzogen und eine ursprünglich vorhandene Kaution bereits ausgezahlt worden ist. Vermeiden lässt sich dieser Umstand zwar nie vollständig, aber eine rechtzeitige Anfrage beim Abfallwirtschaftsbetrieb verringert das Risiko erheblich.

Setzen Sie sich daher bitte bereits vor der Beendigung eines Mietverhältnisses mit uns in Verbindung - gerne per

E-Mail
eigentuemerinfo@awb-gp.de

oder auf dem Postweg:

AWB Göppingen
Postfach 6 24
73006 Göppingen.